VOR-Schnuppertickets verlängert
Schnupperticket für die Jahre 2024/2025
02. Mai 2023
Die Marktgemeinde Gars am Kamp stellt Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Marktgemeinde
das VOR Schnupperticket auch für den Zeitraum 2024/2025 zur Verfügung.
Die Marktgemeinde Gars am Kamp wird vom Verkehrsverbund Ost-Region (der "VOR")
erneut zwei sogenannte Schnuppertickets für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erwerben. Das Schnupperticket kann in
der gesamten VOR Metropolregion - Wien, Niederösterreich und Burgenland genutzt werden. Die Marktgemeinde Gars am Kamp stellt
diese zwei Schnuppertickets den Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern, die in der Marktgemeinde ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz
gemeldet haben zur Verfügung.
Reservierungsanfragen können online unter https://www.schnupperticket.at oder am Gemeindeamt unter +43 (2985) 22 25-18 sowie per E-Mail an schnupperticket@gars.at zu den Parteienverkehrszeiten gestellt werden. Parteienverkehrszeiten sind Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und außerdem Donnerstag von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr.
Die Abholung vorab reservierter VOR-Schnuppertickets hat zwischen 8.30 Uhr und 10.00 Uhr des ersten Nutzungstages zu erfolgen. Bei Nicht-Abholung des VOR-Schnuppertickets bis 10.00 Uhr werden die VOR-Schnuppertickets für kurzfristige Ausleihungen wieder freigegeben.
Voraussetzung für die Ausleihung des VOR-Schnuppertickets ist die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen:
Reservierungsanfragen können online unter https://www.schnupperticket.at oder am Gemeindeamt unter +43 (2985) 22 25-18 sowie per E-Mail an schnupperticket@gars.at zu den Parteienverkehrszeiten gestellt werden. Parteienverkehrszeiten sind Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und außerdem Donnerstag von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr.
Die Abholung vorab reservierter VOR-Schnuppertickets hat zwischen 8.30 Uhr und 10.00 Uhr des ersten Nutzungstages zu erfolgen. Bei Nicht-Abholung des VOR-Schnuppertickets bis 10.00 Uhr werden die VOR-Schnuppertickets für kurzfristige Ausleihungen wieder freigegeben.
Voraussetzung für die Ausleihung des VOR-Schnuppertickets ist die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen:
Nutzungsbedingungen_Schnupperticket.pdf