Verlautbarung
über das Eintragungsverfahren
24. Februar 2019
für die Volksbegehren mit
der Kurzbezeichnung
„Für verpflichtende Volksabstimmungen“
und
"CETA-Volksabstimmung"
Aufgrund der am 15. November 2018 bzw. 11. Jänner 2019 auf der Amtstafel des Bundesministeriums
für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend die oben
angeführten Volksbegehren wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister
für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist
von Montag, 25. März 2019 bis (einschließlich) Montag, 1. April 2019,
in jeder Gemeinde in den Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesen Volksbegehren
durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular
erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
„Für verpflichtende Volksabstimmungen“
und
"CETA-Volksabstimmung"
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat
besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag
18. Februar 2019 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für eines dieser Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr für dieses vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
In dieser Gemeinde können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse
an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Montag, 25. März 2019, von 8,00 bis 16,00 Uhr,
Dienstag, 26. März 2019, von 8,00 bis 20,00 Uhr,
Mittwoch, 27. März 2019, von 8,00 bis 16,00 Uhr,
Donnerstag, 28. März 2019, von 8,00 bis 20,00 Uhr,
Freitag, 29. März 2019, von 8,00 bis 16,00 Uhr,
Samstag, 30. März 2019, von 8,00 bis 12,00 Uhr,
Sonntag, 31. März 2019, geschlossen,
Montag, 1. April 2019, von 8,00 bis 16,00 Uhr.
Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (1. April 2019), 20.00 Uhr, durchführen.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für eines dieser Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr für dieses vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
In dieser Gemeinde können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse
Gemeindeamt
Gars am Kamp, Hauptplatz 82, 3571 Gars am Kamp (barrierefrei)
an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Montag, 25. März 2019, von 8,00 bis 16,00 Uhr,
Dienstag, 26. März 2019, von 8,00 bis 20,00 Uhr,
Mittwoch, 27. März 2019, von 8,00 bis 16,00 Uhr,
Donnerstag, 28. März 2019, von 8,00 bis 20,00 Uhr,
Freitag, 29. März 2019, von 8,00 bis 16,00 Uhr,
Samstag, 30. März 2019, von 8,00 bis 12,00 Uhr,
Sonntag, 31. März 2019, geschlossen,
Montag, 1. April 2019, von 8,00 bis 16,00 Uhr.
Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (1. April 2019), 20.00 Uhr, durchführen.