Pflichten am Gehweg

11. September 2018

Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Unkraut auf Gehwegen und Bordsteinkanten zu entfernen.

GEMEINDE. Die Gemeinde hat die Aufgabe, Gehwege und Straßen zu reinigen. Private Grundstückseigentümer müssen allerdings an den Grenzen ihrer Grundstücke für Sauberkeit sorgen. Dazu gehören Schnee schippern, Laub fegen und Unkraut entfernen. Gehwege und Bordsteinkanten sind sauber zu halten so weit sie an das eigene Grundstück anschließen – das legt die Straßenverkehrsordnung fest. Wenn Löwenzahn und anderes Unkraut wild zwischen den Fugen der Steine auf dem Weg beim Grundstück emporwuchert, ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, dieses zu entfernen (ohne verbotene chemische Substanzen!).