Kundmachung

Änderung des Bebauungsplanes

10. Dezember 2020

Der Gemeinderat beabsichtigt für die Marktgemeinde Gars am Kamp den Bebauungsplan in 17 Punkten zu ändern.

Der Entwurf wird gemäß § 33 des NÖ. Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 für einen Zeitraum von sechs Wochen
 
vom 11.12.2020 bis 22.01.2021
 
im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen.
 
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.