Information - Gemeinderatswahl 2020
am 26. Jänner 2020
23. Oktober 2019
Informationen über die Wahl!
Die Gemeinderatswahl 2020 findet am Sonntag,
dem 26. Jänner 2020 statt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist jeder österreichische
Staatsbürger und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der spätestens am Wahltag das
16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in der Gemeinde seinen ordentlichen Wohnsitz hat.
An der Wahl dürfen nur Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten ist.
Wer kann gewählt werden?
Die zur Wahl zugelassenen Wahlparteien und Wahlwerber werden
fristgerecht an der Amtstafel der Gemeinde kundgemacht.
Wie, wann und wo kann die Stimme abgegeben werden?
Die persönliche Stimmabgabe ist am Wahltag im zuständigen Wahlsprengel während der Wahlzeit möglich.
Von der Gemeindewahlbehörde wurden für den Wahltag 26. Jänner 2020 folgende Wahlsprengel, Wahllokale, Wahlzeiten und Verbotszonen festgelegt:
Sprengel | Wahllokal | Wahlzeit | |
I | Gars am Kamp | Rainharterstr.16 (Kindergarten) | 07,45 – 14,00 Uhr |
II | Gars am Kamp | Rainharterstr.16 (Kindergarten) | 07,45 – 14,00 Uhr |
III | Gars am Kamp | Rainharterstr.16 (Kindergarten) | 07,45 – 14,00 Uhr |
IV | Etzmannsdorf | FF-Haus, Vers.Raum | 09,30 – 11,30 Uhr |
V | Maiersch | FF-Haus, Vers.Raum | 10,00 – 12,00 Uhr |
VI | Nonndorf | Nonndorf Nr.15 - Gemeinschaftshaus | 10,00 – 12,00 Uhr |
VII | Kamegg | FF-Haus, Mannschaftsraum | 09,00 – 11,30 Uhr |
VIII | Thunau | FF-Haus, Vers.Raum | 07,30 – 11,30 Uhr |
IX | Zitternberg | FF-Haus, Vers.Raum | 08,00 – 11,30 Uhr |
X | Tautendorf | Alte Volksschule | 08,30 – 11,00 Uhr |
XI | Kotzendorf | Versammlungsraum | 10,00 – 11,00 Uhr |
Verbotszone in sämtlichen Wahlsprengeln: „10 m Umkreis“.
Wählen mit Wahlkarte:
Wählerinnen und Wähler, die am Wahltag nicht in ihrer Gemeinde oder ihrem Wahlsprengel anwesend sein werden, können beim zuständigen Gemeindeamt die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen.
Die Beantragung erfolgt entweder mündlich (persönlich bei der Gemeinde), schriftlich oder elektronisch im Internet - Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
1. Mündliche (persönliche) Beantragung:
Im Gemeindeamt Gars am Kamp, 3571 Gars am Kamp, Hauptplatz 82 während der Parteienverkehrszeiten
Die Identität des Antragstellers ist durch ein persönliches Dokument nachzuweisen. Die Nachweispflicht gilt auch dann, wenn der Antragsteller dem Aussteller der Wahlkarte persönlich bekannt ist, da dieses Dokument kopiert und zum Wahlakt genommen werden muss!
2. Schriftliche Beantragung:
Möglichkeiten:
a) Brief an die Marktgemeinde Gars am Kamp, 3571 Gars am Kamp, Hauptplatz 82
b) E-Mail an wahlkartenantrag@gars.at. (Hier wird jedoch empfohlen, gleich direkt von der
Möglichkeit der Antragstellung über www.wahlkartenantrag.at Gebrauch zu machen.
c) Telefax an 02985/ 22 25/ 24
Wichtig ist, dass Sie bei diesen Beantragungen entweder Ihre Reisepassnummer oder eine Kopie oder bei Mails einen Scan eines persönlichen Dokumentes (z.B. Lichtbildausweis) anfügen.
3. Elektronische Beantragung im Internet:
Unter www.wahlkartenantrag.at
Ab wann kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?
Beginnend mit 21.10.2019 (dem Tag der Wahlausschreibung), bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind.
Downloadmöglichkeit der Antragsformulare für die Ausstellung einer Wahlkarte:
Ansuchen um Ausstellung einer Wahlkarte für die Gemeinderatswahl 2020
Ansuchen um Ausstellung einer Wahlkarte für die Gemeinderatswahl 2020 inklusive Vollmacht und Übernahmebestätigung
Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?
Die Wahlkarte kann bis Mittwoch, 22. Jänner 2020 schriftlich (Brief, Mail oder Fax) beim zuständigen Gemeindeamt beantragt werden. Die Wahlunterlagen können dann im Gemeindeamt abgeholt werden, oder werden per Post an die angegebene Adresse zugesandt.
Bis Freitag, 24. Jänner 2020, 12,00 Uhr, kann die Wahlkarte mündlich, bzw. schriftlich wenn eine persönliche Übergabe (Abholung) der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, beim zuständigen Gemeindeamt beantragt werden.
Zur Ausübung des Stimmrechtes mit Wahlkarte erhalten die Wählerinnen und Wähler eine Wahlkarte, ein Wahlkuvert, einen amtlichen Stimmzettel, sowie ein voradressiertes Überkuvert.
Stimmabgabe mittels Wahlkarte
Die Inhaber einer Wahlkarte können ihre Stimme
- persönlich in jedem Sprengel der ausstellenden Gemeinde oder
- persönlich bei einer besonderen Wahlbehörde (für bettlägerige Personen usw.) oder
- im Wege der Briefwahl für Wähler, die am Wahltag wegen Ortsabwesenheit verhindert
sind
abgeben.
Stimmabgabe im Wege der Briefwahl:
Der ausgefüllte Stimmzettel wird in das Wahlkuvert eingelegt, das Wahlkuvert wird in die Wahlkarte (Unterschrift der eidesstattlichen Erklärung ist unbedingt erforderlich!) eingelegt und verklebt. Die verschlossene Wahlkarte im Überkuvert kann persönlich, per Post oder durch Boten an die Gemeindewahlbehörde übermittelt werden.
Die Wahlunterlagen müssen am Wahltag entweder bis spätestens 6.30 Uhr bei der Gemeinde oder bis zum Ende der Wahlzeit im zuständigen Wahlsprengel einlangen.