EU-Wahl am 26. Mai 2019

Information

11. März 2019

Wer ist wahlberechtigt?
 
Österreichische Staatsbürger(innen), die am 26. Mai 2019 (Wahltag) das 16. Lebensjahr vollendet haben, am Stichtag (12. März 2019) in einer österreichischen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und in Österreich nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
 
Auslandsösterreicher(innen), die bis zum 11. April 2019 auf Antrag in das Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde eingetragen wurden
 
Unionsbürger(innen) mit einem Hauptwohnsitz in Österreich, die am Stichtag (12. März 2019) bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde - auf entsprechenden Antrag - in die Europa-Wählerevidenz eingetragen sind und in ihrem Herkunftsmitgliedstaat ihr aktives Wahlrecht nicht verloren haben.

Wo und wann können Sie in Gars am Kamp wählen?
 
Sprengel                                 Wahllokal                                                    Wahlzeit
                       
I          Gars am Kamp           Rainharterstr.16 (Kindergarten)              07,45 – 14,00 Uhr
II         Gars am Kamp           Rainharterstr.16 (Kindergarten)              07,45 – 14,00 Uhr
III        Gars am Kamp           Rainharterstr.16 (Kindergarten)              07,45 – 14,00 Uhr
IV        Etzmannsdorf             FF-Haus, Vers.Raum                                  09,30 – 11,30 Uhr
V         Maiersch                     FF-Haus, Vers.Raum                                  10,00 – 12,00 Uhr
VI        Nonndorf                    Nonndorf Nr.15 – Gemeinschaftshaus  10,00 – 12,00 Uhr
VII       Kamegg                       FF-Haus, Mannschaftsraum                     09,00 – 11,30 Uhr
VIII      Thunau                        FF-Haus, Vers.Raum                                  07,30 – 11,30 Uhr
IX        Zitternberg                  FF-Haus, Vers.Raum                                  08,00 – 11,30 Uhr
X         Tautendorf                  Alte Volksschule                                         08,30 – 11,00 Uhr
 
Ausstellung einer Wahlkarte:
 
Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich nicht ihr Wahllokal in ihrer Hauptwohnsitzgemeinde aufsuchen können und ihr Wahlrecht an einem anderen Ort oder im Ausland ausüben wollen, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.
 
Wie kann ich mit der Wahlkarte wählen?
 
Im Inland:
 
Vor einer Wahlbehörde
in jedem Wahllokal,
beim Besuch durch eine besondere („fliegende“) Wahlbehörde

oder

sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl
 
Im Ausland:
 
Beachten Sie: Im Ausland kann die Stimme nur mittels Briefwahl abgegeben werden.
 
Wahl vor einer besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde:
 
Auf Antrag ist auch die Stimmabgabe vor einer besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde möglich. Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokales am Wahltag in Folge mangelnder Geh- oder Transportfähigkeit oder Bettlägrigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, unmöglich ist und die bei Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte den Besuch der besonderen Wahlbehörde gewünscht haben, werden am Wahltag von einer besonderen Wahlbehörde (sogenannten „fliegenden" Wahlkommission) zur vereinbarten Zeit in ihrer Wohnung besucht.
 
Wo kann ich die Wahlkarte beantragen?
 
Sie können die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax, gegebenenfalls auch per E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde) - beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung - beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig!
 
Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis spätestens am vierten Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 22.5.2019) – wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist, bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 24.5.2019, 12,00 Uhr) – beantragen.
 
Mündlich (persönlich, nicht telefonisch) bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag (Freitag, 24.5.2019, 12.00 Uhr).
 
Downloadmöglichkeit:
 
Ansuchen um Ausstellung einer Wahlkarte für die Europawahl 2019
 
Ansuchen um Ausstellung einer Wahlkarte für die Europawahl 2019 inklusive Vollmacht und Übernahmebestätigung