Bundespräsidentenwahl 2022
08. September 2022
Die Bundespräsidentenwahl findet am 9. Oktober 2022 statt.
Wer ist wahlberechtigt?
Zur Teilnahme an der Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober 2022 sind Sie berechtigt, wenn Sie
- österreichische
Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind, spätestens
am Wahltag (also am 9. Oktober 2022) 16 Jahre alt werden und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- Auslandsösterreicherin
oder Auslandsösterreicher sind, spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden und in das Wählerverzeichnis einer
österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
Sind Sie österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer
Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich, so werden Sie automatisch in die Wählerevidenz Ihrer Heimatgemeinde (und damit
in das für die Bundespräsidentenwahl erstellte Wählerverzeichnis) eingetragen.
An der Wahl dürfen nur Personen
teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten ist.
Die Wahlsprengel,
Wahllokale und die Wahlzeiten werden bekanntgegeben, sobald sie von der Gemeindewahlbehörde festgelegt wurden.
Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde
aufsuchen können?
Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:
Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher benötigen Sie auf jeden Fall eine Wahlkarte (ausgenommen, Sie können am Wahltag in der Gemeinde Ihrer Eintragung in die Wählerevidenz zufällig das für Sie zuständige Wahllokal aufsuchen).
Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?
Wie und bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?
Schriftlich:
Möglichkeiten:
a) Brief an die Marktgemeinde Gars am Kamp, 3571 Gars am Kamp, Hauptplatz 82
b) E-Mail an wahlkartenantrag@gars.at. (Hier wird jedoch empfohlen, gleich direkt von der
Möglichkeit der Antragstellung über www.wahlkartenantrag.at Gebrauch zu machen.
c) Telefax an 02985/ 22 25/ 24
Wichtig ist, dass Sie bei diesen Beantragungen entweder Ihre Reisepassnummer oder eine Kopie oder bei Mails einen Scan eines persönlichen Dokumentes (z. B. Pass, Führerschein, Personalausweis) anfügen.
Frist:
Mündlich (nicht telefonisch):
Elektronische Beantragung im Internet unter www.wahlkartenantrag.at
Was wird bei der Antragstellung benötigt?
Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument:
Bei einer schriftlichen Antragstellung zur Glaubhaftmachung Ihrer Identität, insbesondere:
Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur benötigen Sie keine weiteren Dokumente.
Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B. wegen Krankheit, Ortsabwesenheit oder Aufenthalts im Ausland) enthalten muss.
Ab welchem Zeitpunkt wird die Wahlkarte erhältlich sein?
Wie und wann beantrage ich eine Wahlkarte für einen allfälligen zweiten Wahlgang am 6. November 2022?
Bitte beachten Sie:
Downloadmöglichkeit der Antragsformulare für die Ausstellung einer Wahlkarte:
Ansuchen um Ausstellung einer Wahlkarte für die Bundespräsidentenwahl 2022
Ansuchen um Ausstellung einer Wahlkarte für die Bundespräsidentenwahl 2022 inklusive Vollmacht und Übernahmebestätigung
Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:
- am Wahltag in jedem Wahllokal,
- am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission") oder
- sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl.
Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher benötigen Sie auf jeden Fall eine Wahlkarte (ausgenommen, Sie können am Wahltag in der Gemeinde Ihrer Eintragung in die Wählerevidenz zufällig das für Sie zuständige Wahllokal aufsuchen).
Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?
- Beginnend mit 9. August 2022 (dem Tag der Wahlausschreibung),
- bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, keinesfalls im Bundesministerium für Inneres.
- Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher können Sie die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) anfordern.
Wie und bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?
Schriftlich:
Möglichkeiten:
a) Brief an die Marktgemeinde Gars am Kamp, 3571 Gars am Kamp, Hauptplatz 82
b) E-Mail an wahlkartenantrag@gars.at. (Hier wird jedoch empfohlen, gleich direkt von der
Möglichkeit der Antragstellung über www.wahlkartenantrag.at Gebrauch zu machen.
c) Telefax an 02985/ 22 25/ 24
Wichtig ist, dass Sie bei diesen Beantragungen entweder Ihre Reisepassnummer oder eine Kopie oder bei Mails einen Scan eines persönlichen Dokumentes (z. B. Pass, Führerschein, Personalausweis) anfügen.
Frist:
- bis spätestens am 4.Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 5. Oktober 2022),
- bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 7. Oktober 2022, 12.00 Uhr), wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
Mündlich (nicht telefonisch):
- bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 7. Oktober 2022, 12.00 Uhr) im Gemeindeamt Gars am Kamp, 3571 Gars, Hauptplatz 82 während der Parteienverkehrszeiten.
Elektronische Beantragung im Internet unter www.wahlkartenantrag.at
Was wird bei der Antragstellung benötigt?
Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument:
- idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Pass, Führerschein, Personalausweis)
Bei einer schriftlichen Antragstellung zur Glaubhaftmachung Ihrer Identität, insbesondere:
- Angabe der Passnummer
- Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde
Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur benötigen Sie keine weiteren Dokumente.
Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B. wegen Krankheit, Ortsabwesenheit oder Aufenthalts im Ausland) enthalten muss.
Ab welchem Zeitpunkt wird die Wahlkarte erhältlich sein?
- Wahlkarten können ab Mitte September 2022 bei der Gemeinde persönlich abgeholt werden (Wahlkarten für einen allfälligen zweiten Wahlgang ab Ende Oktober 2022).
- Bei Antragstellung kann um die Zusendung der Wahlkarte (unter Angabe der Zustelladresse - auch im Ausland) ersucht werden.
Wie und wann beantrage ich eine Wahlkarte für einen allfälligen zweiten Wahlgang am 6. November 2022?
- Grundsätzlich gelten dafür dieselben Regeln wie beim ersten Wahlgang am 9. Oktober 2022 (schriftliche Beantragung bis Mittwoch 2. November 2022; mündliche Beantragung - nicht telefonisch - bis Freitag 4. November 2022, 12.00 Uhr).
- Insbesondere für den Fall, dass Sie Ende Oktober 2022 bis zum Termin für einen allfälligen zweiten Wahlgang (6. November 2022) durchgehend ortsabwesend sind, können Sie gleichzeitig mit der Wahlkarte für den ersten Wahlgang auch eine Wahlkarte für einen allfälligen zweiten Wahlgang beantragen. Bei dieser Form der Antragstellung befindet sich in der Wahlkarte für den zweiten Wahlgang ein „leerer amtlicher Stimmzettel", in dem von Ihnen der Name einer der beiden in die engere Wahl gekommenen Personen einzutragen ist.
Bitte beachten Sie:
- Beantragen Sie rechtzeitig Ihre Wahlkarte bei Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde (Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind)!
- Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!
- Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, so können Sie ausschließlich bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, am 9. Oktober 2022 Ihre Stimme abgeben.
- Eine Beantragung der Wahlkarte ist keinesfalls beim Bundesministerium für Inneres möglich!
Downloadmöglichkeit der Antragsformulare für die Ausstellung einer Wahlkarte:
Ansuchen um Ausstellung einer Wahlkarte für die Bundespräsidentenwahl 2022
Ansuchen um Ausstellung einer Wahlkarte für die Bundespräsidentenwahl 2022 inklusive Vollmacht und Übernahmebestätigung