Betriebsvorschrift für die Friedhöfe
Pkt. 1.: An Samstagen, Sonn- und
Feiertagen werden in den Friedhöfen der Marktgemeinde Gars am Kamp keine Bestattungen durchgeführt.
Pkt.
2.: An Montagen finden keine Bestattungen, mit Ausnahme von Urnen- und Gruftbestattungen statt, da in diesem Fall bereits
am vorhergehenden Freitag das Grab geöffnet werden müßte und aus Pietätsgründen über das Wochenende
keine geöffneten Gräber am Friedhof angetroffen werden sollen.
Pkt. 3.: Im Falle eines Feiertages gilt
dieselbe Regelung wie in Punkt 2. Auch hier finden am, dem Feiertag nächstfolgenden Tag keine Bestattungen, mit Ausnahme
von Urnen- und Gruftbestattungen statt, da in diesem Fall bereits am, dem Feiertag vorhergehenden Tag das Grab geöffnet
werden müßte und aus Pietätsgründen während des Feiertages keine geöffneten Gräber am
Friedhof angetroffen werden sollen.
Pkt. 4.: Mit Ausnahme von Urnen- und Gruftbestattungen kann pro Tag maximal
eine Bestattung insgesamt in allen Friedhöfen der Marktgemeinde Gars am Kamp durchgeführt werden.
Pkt.
5.: Der Termin einer Bestattung ist durch das Bestattungsunternehmen vor Zusage bei den Angehörigen mit der Friedhofverwaltung
abzuklären und deren Zustimmung einzuholen. Ohne Zustimmung der Friedhofverwaltung ist der Termin nicht verbindlich.
Pkt. 6.: Diese Betriebsvorschrift ist am 31.3.2015 in Kraft getreten und gilt bis auf Widerruf.