Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes
Kundmachung
01. März 2022
Der Gemeinderat beabsichtigt für die Marktgemeinde Gars am Kamp in den Katastralgemeinden Gars, Thunau, Maiersch, Etzmannsdorf, Nonndorf, Kotzendorf, Tautendorf, Buchberg und Zitternberg das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern.
Die beabsichtigte
Widmung, welche im Flächenwidmungsplan unter Planzahl 62-12/21 verfasst von Andrea Linsbauer – Groiß ZT GmbH, Gars am Kamp,
dargestellt ist, wird gemäß §24 des N.Ö. Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015-i.d.d.g.F. durch sechs Wochen, das ist in
der Zeit
im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.
vom 01.03.2022 bis 12.04.2022
im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.