Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes
Der Gemeinderat beabsichtigt für die Marktgemeinde Gars am Kamp gem. § 13 bis § 25 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015-i.d.d.g.F. das örtliche Raumordnungsprogramm in Form einer Neudarstellung abzuändern und um die zugehörige Grundlagenforschung und um das Entwicklungskonzept zu ergänzen.
Die beabsichtigte Widmung sowie Entwicklung der einzelnen Grundflächen des Gemeindegebietes, welche im Flächenwidmungsplan unter Planzahl 38-11/13 sowie im Entwicklungskonzept unter Planzahl 38-11/13 dargestellt sind, werden gemäß § 24 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015-i.d.d.g.F. durch sechs Wochen, das ist in der Zeit
vom 28.05.2015 bis 09.07.2015
im Gemeindeamt während der Parteienverkehrszeiten (Montag bis Freitag: 8,00 Uhr bis 12,30 Uhr und Donnerstag: 13,00 Uhr bis 15,30 Uhr) zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des örtlichen Raumordnungsprogrammes und des Entwicklungskonzeptes schriftlich Stellung zu nehmen.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.